Sehen Sie nachfolgend eine kurze Darstellung der steuerlichen Behandlung einzelner Wertpapierarten und einzelner Einkunftsarten. Diese Abgeltungssteuer Übersicht soll Sie einführen in die Materie der Abgeltungssteuer 2009.
| Abgeltungssteuer 2009 - Steuerliche Behandlung von Zinseinkünften |

Der seit 2007 auf 750 Euro für Ledige und 1500 Euro für Verheiratete reduzierte Sparerfreibetrag wird zukünftig mit der Werbungskostenpauschale von 51 für Ledige und 102 Euro für Verheiratete zum sog. Sparer-Paschbetrag von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete. So spielen die tatsächlichen Werbungskosten keine Rolle mehr. Die Abgeltungssteuer betrifft alle Zinserträge, die über den Betrag der Freistellungsauftragen hinausgehen. 
| Abgeltungssteuer 2009 - Steuerliche Behandlung von Dividenden |

Bisher mussten Dividenden nur zu 50 Prozent versteuert werden und für den steuerpflichtigen Anteil konnte der Sparerfreibetrag in Anspruch genommen werden. In der Zukunft werden die Dividenden zu 100 Prozent steuerpflichtig sein, jedoch sinkt die Körperschaftssteuer von derzeit 25 auf 15 Prozent. So fallen die ausgeschütteten Dividenden höher aus und die Nachsteuer-Dividende wird für den Durchschnittsverdienter etwa gleich bleiben, für den Besserverdiener steigen. 
| Abgeltungssteuer 2009 - Steuerliche Behandlung von Kursgewinnen |

Kursgewinne bei Aktien oder Investmentfondsanteilen sind bislang steuerfrei, sofern der Anleger die Papiere länger als ein Jahr im Depot hielt. Da diese Spekulationsfrist entfällt, fallen Kursgewinne ebenfalls unter die Abgeltungssteuer. Profitieren werden davon Investoren, die kurzfristig orientiert sind und die häufig innerhalb eines Jahres Papiere wieder verkaufen. Die Langfrist-Sparer, die beispielsweise Investmentfondsanteile für die Altersvorsorge kaufen, müssen erhebliche Einbußen hinnehmen. 
| Abgeltungssteuer 2009 - Steuerliche Behandlung von Anleihen |

Bis Ende 2008 sind die Zinserträge aus Anleihen voll zu versteuern, wenn die Sparerfreibeträge von 801 Euro für Ledige und 1602 für Verheiratete überstiegen werden.
Kursgewinne innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist sind ebenfalls voll zu versteuern, wenn sie über dem Freibetrag von 511,90 Euro liegen. Ab 2009 werden die Zinserträge sowie die Kursgewinne einheitlich und in vollem Umfang der Abgeltungssteuer unterworfen. 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und evtl. anfallende Kirchensteuern werden direkt von der Bank an das Finanzamt überweisen. Der Anleger kann sich die zuviel abgeführten Steuern im Rahmen seiner Steuererklärung erstatten lassen, wenn sein persönlicher Steuersatz niedriger ist. 
| Abgeltungssteuer 2009 - Steuerliche Behandlung von Aktienkäufen- und Verkäufen |

Nach dem bisher geltenden Halbeinkünfteverfahren werden Gewinne aus dem Verkauf von Aktien innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Liegen die Gewinne außerhalb dieser Frist, sind sie absolut steuerfrei.
Zukünftig werden Aktien, die nach dem 01.01.2009 gekauft werden, die Kursgewinne und Dividendenzahlungen abwerfen, einheitlich und in vollem Umfang der Abgeltungssteuer unterworfen. Dies wird direkt von den Banken und Sparkassen inklusive des Solidaritätszuschlags und evtl. der Kirchensteuer übernommen.
Ist der persönliche Steuersatz niedriger, kann sich der Anleger die zuviel abgeführten Steuern über seine Steuererklärung erstatten lassen. 
| Abgeltungssteuer Fond - Steuerliche Behandlung von Fonds |

Bis zum Ende des Jahres 2008 sind Kursgewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist steuerfrei. Auch erfolgt keine Besteuerung auf thesaurierende Fonds, die die Dividendenzahlungen sofort reinvestieren.
Werden Dividenden ausgeschüttet, müssen sie nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden, wenn der Sparerfreibetrag überstiegen wird. Der Verkauf von Fondsanteilen innerhalb der Spekulationsfrist unterliegt auch der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren.
Im Zuge der Abgeltungssteuer gelten für Fondsanteile, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, die alten Regelungen. An diesem Stichtag werden die Veräußerungsgewinne der erworbenen Fondsanteile der Abgeltungssteuer unterworfen. Auch die ausgeschütteten Gewinne aus Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren sind dann nicht mehr steuerfrei. 
| Abgeltungssteuer Immobilie - Steuerliche Behandlung von Immobilien |

Vermietete Immobilien können derzeit nach einer zehnjährigen Haltefrist steuerfrei weiterverkauft werden. Die Mieteinnahmen aus Immobilien unterliegen dem Progressionsvorbehalt und erhöhen so das zu versteuernde Einkommen.
Eigenengenutze Immobilien können auch innerhalb dieser zehnjährigen Frist steuerfrei veräußert werden. Ab 2009 ändert sich bei Immobilien und offenen sowie geschlossenen Immobilienfonds aufgrund der Abgeltungssteuer nichts. Weiterhin erhöhen Mieteinnahmen das steuerpflichtige Einkommen und nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist können Immobilien weiterhin steuerfrei veräußert werden. 
| Abgeltungssteuer Lebensversicherung - Steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen |

Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind nach zwölf Jahren steuerfrei, bei Verträgen ab 2005 wird bei der Auszahlung oder beim Rückkauf die Differenz zwischen der erfolgten Auszahlung und den geleisteten Beiträgen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Hat die Police eine Laufzeit von mehr als zwölf Jahren oder ist das Mindestalter der Auszahlung auf 60 Jahre festgesetzt, wird nur die Hälfte der Differenz zwischen Auszahlung und Einzahlung versteuert. Ab 2009 ändert sich nichts, bei einer Laufzeit von zwölf Jahren oder einer Auszahlung mit dem 60. Lebensjahr. Bei allen anderen Lebensversicherungen unterliegen die gesamten Gewinne der Abgeltungssteuer. 
| Abgeltungssteuer Zertifikate - Steuerliche Behandlung von Zertifikaten |

Keine Steuern werden bislang auf Gewinne aus dem Verkauf von Zertifikaten, die Zins- und Dividendenerträge in Kursgewinne umwandeln, erhoben, sofern der Verkauf außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist erfolgt. Diese Regelung gilt nicht für Zertifikate, bei denen der Emittent eine Kapitalgarantie oder Zinsgarantie abgibt.
Die erzielten Gewinne müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, sobald der Sparerfreibetrag überschritten ist. Zertifikate die nach dem 14.03.2007 erworben wurden, dürfen selbst nach Ablauf der Spekulationsfrist nur bis zum 30.06.2009 steuerfrei verkauft werden. Ein Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt oder ein Kauf der Zertifikate nach dem 01.01.2009 unterliegt in vollem Umfang der Abgeltungssteuer. 
| Abgeltungssteuer - Steuerliche Behandlung Ausländischer Einkünfte |

Zukünftig fallen auch ausländische Kursgewinne unter die Abgeltungssteuer. Währungseffekte werden bisher nach Ablauf eines Jahres nicht berücksichtigt. Ab 2009 werden die Anschaffungskosten und der Verkaufspreis am jeweiligen Tag in Euro umgerechnet, damit auch Wechselkursschwankungen erfasst werden. Vor der Gutschrift auf dem Konto werden ausländische Dividenden der Quellen- und Abgeltungssteuer unterworfen, so kommt es nicht zu einer Doppelbelastung. 
| Zusammenfassender Überblick |

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