Wie soll man auf die Abgeltungssteuer 2009 reagieren?

Die Abgeltungssteuer von pauschal 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen ist ab dem Jahr 2009 beschlossene Sache. In Kurzform bedeutet die Abgeltungssteuer, dass Banken (Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute) und Sparkassen zukünftig pauschal 25 Prozent der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt (Finanzverwaltung) abführen.

Abgeltungssteuer Informationen

Anleger mit einem hohen Steuersatz, die zudem in festverzinsliche Wertpapiere investieren, profitieren erheblich von der Abgeltungssteuer 2009. Die Zinsen und die Zinseszinsen werden dabei erst zum Ende der Laufzeit auf einen Schlag ausgezahlt.

Aufgrund des Wegfalls der Spekulationsfrist fallen Kursgewinne auch unter die Abgeltungssteuer. Jedoch ist es sehr wichtig zu wissen, dass nur Kursgewinne betroffen sein werden, die aus Wertpapierkäufen nach dem 31. Dezember 2008 resultieren, sofern es sich nicht um Zertifikate handelt. Wer also bis zum 31. Dezember 2008 hinzukaufte, sicherte sich für die Neulinge im Depot die alte Steuerfreiheit.

First in – First out, ein Stichwort, welches man sich merken sollte, wenn es um die zukünftige Abgeltungsteuer geht. Die Finanzämter gehen davon aus, dass der Anleger zuerst die Anteile verkauft, die auch zuerst gekauft wurden. Nützlich war dies auch in Zeiten der Spekulationsfristen, was jedoch durch die Einführung der Abgeltungssteuer fatal enden kann.

Anteile des Sparplans, die vor 2009 erworben wurden, genießen ja den alten Bestandsschutz, den die meisten Anleger wahrscheinlich lange ausnutzen möchten. Bei einem Teilverkauf von Fondsanteilen gilt aber grundsätzlich das First in – First out Prinzip, sodass der Anleger gar keinen Einfluss darauf hat, welche Fondsanteile zuerst verkauft werden. Steuerlich gelten immer die zuerst gekauften Anteile als die zuerst veräußerten, also die, die den Bestandsschutz haben.

Vorschläge zur Anlage

Des Weiteren sollte man grundsätzlich Anlagen wählen, die über einen langen Zeitraum hinweg nicht umgeschichtet werden müssen. Langfristigkeit steht zukünftig vor der Attraktivität. Sehr zu empfehlen sind hierbei Dachfonds, da diese die enthaltenen Zielfonds steuerneutral frei umschichten können. Ein Dachfonds legt das Geld nur in Anteile anderer Fonds an und so enthält ein Dachfonds keine Aktien, Staatsanleihen und andere Anlageklassen, sondern beteiligt sich an Fonds, die diese besitzen. Somit kann man mit der Investition in Dachfonds die Abgeltungssteuer umgehen, denn Umschichtungen und Strategieänderungen innerhalb eines Fonds unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.